Wer ist PAT BVG und wie funktioniert die berufliche Vorsorge

PAT BVG ist die führende Pensionskasse für medizinische Berufe. 1984 von Ärztinnen und Ärzten gegründet, betreut PAT BVG aktuell rund 40'000 Versicherte und managed ein Vermögen von über elf Milliarden Schweizer Franken.

Das Vorsorgesystem in der Schweiz ist auf drei Säulen aufgebaut: Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV (1. Säule), die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die private Vorsorge (3. Säule). Ihre Pensionskasse PAT BVG kümmert sich als vertrauensvolle Partnerin um Ihre berufliche Vorsorge.

PAT BVG für Sie da

FAQ

Die PAT BVG ist die führende Personalvorsorgestiftung für medizinische und paramedizinische Berufe in der Schweiz. Wir wurden 1984 von Ärztinnen und Ärzten in Bern gegründet und bieten flexible, modulare Vorsorgelösungen an.

Die PAT BVG betreut mehr als 34'000 aktive Versicherte sowie über 4'500 Pensionierte (Stand Dezember 2025).

Im Schnitt lag der Deckungsgrad bei 109,98 %.
2024 betrug er 112,8 %.

Der Umwandlungssatz im Alter von 65 Jahren (Männer und Frauen) beträgt 5,4 %.

  • BVG Mindestzinssatz 2025: 1,25 %
  • Zins auf Altersguthaben 2025: 5,50 %
  • Projektionszinssätze: 0 – 2 %
  • Technischer Zinssatz (für Leistungsberechnungen): 2,25 %
  • Verzugszins auf Austrittsleistungen (Freizügigkeitsleistungen): 2,25 %
  • Verzugszins auf Beitragsausständen: 5,00 %
  • Zins auf Arbeitgeberbeitragsreserven: 0,00 %

Die Vorsorgelösungen umfassen flexible Module zur

  • Altersvorsorge:
    Zwischen BVG-Mindestleistungen bis 25% Sparbeiträge des versicherten Lohnes
  • Risikovorsorge:
    Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen nach den Bedürfnissen der Versicherten, mit Möglichkeit für den Einschluss eines zusätzlichen Todesfallkapitals

Der Vorsorgeausweis

Vorsorgeausweis einfach erklärt...

Im Bereich «Versicherte Person» finden Sie die wichtigsten Angaben zu ihrer Beruflichen Vorsorge.

Unter dem Punkt «Lohndaten» finden Sie ihren Jahreslohn, dies entspricht ihrem AHV-Lohn, den uns ihr Arbeitgeber mitgeteilt hat. In Koordination mit der AHV (1. Säule) kann vom AHV-Einkommen ein Koordinationsabzug abgezogen werden, dadurch erhalten Sie ihr versichertes Einkommen.

In diesem Abschnitt sehen Sie die Jahresbeiträge, welche Sie als Arbeitnehmer und ihr Arbeitgeber in die Pensionskasse einzahlen. Der Sparbeitrag wird ihrem Altersguthaben gutgeschrieben. Der Risikobeitrag umfasst die jährlich einbezahlten Prämien für die Deckung der Risiken Invalidität und Tod. Der Verwaltungskostenbeitrag deckt den Verwaltungsaufwand der Pensionskasse ab. Der Arbeitnehmerbeitrag ist der Betrag, der ihnen vom Arbeitgeber monatlich vom Lohn abgezogen wird.

In diesem Bereich sehen Sie die Entwicklung ihres Sparguthabens im Vorjahr. Zum besseren Verständnis sind ihre Gutschriften und Bezüge einzeln aufgelistet.

Im Bereich «Diverse Angaben» sehen Sie die Veränderungen (sprich Bezüge und Gutschriften) im laufenden Jahr. Da dieser Ausweis per 01.01.2025 ausgestellt ist, gibt es hier noch keine Angaben.

In der Rubrik «Einkaufsmöglichkeiten» sehen Sie ihren Einkauf im laufenden Jahr, sowie die mögliche Einkaufssumme. Dies ist der Maximalbetrag gemäss Vorsorgereglement, den Sie freiwillig in die Pensionskasse einzahlen können, um ihre Altersleistung zu verbessern. Entscheiden Sie sich für einen Einkauf, melden Sie sich bei uns und wir senden Ihnen gerne die detaillierte Einkaufsberechnung samt den dazugehörigen Kontoverbindungen zu. Einbezahlte Einkäufe sind steuerlich abzugsfähig.

 

Vorsorgeausweis einfach erklärt...

Unter dem Punkt «Voraussichtliche Altersleistungen» finden Sie ihr Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung hochgerechnet mit zwei verschiedenen Zinssätzen. Zudem haben Sie die Wahl zwischen einem Kapitalbezug, einer Jahresrente oder einer Mischform. Die Höhe der Altersleistung hängt vom Pensionierungszeitpunkt ab. Wenn Sie sich vorzeitig pensionieren lassen, ändert sich die Höhe der Altersleistung. Diese voraussichtlichen Werte dienen ihnen als Orientierungshilfe.

Im Bereich «Leistungen bei Invalidität» finden Sie alle Informationen zu den Leistungen im Falle einer Invalidität. Sollten Sie erwerbsunfähig werden, erhalten Sie aus der Beruflichen Vorsorge eine Invalidenrente. Zusätzlich zur Invalidenrente ist pro Kind eine Invaliden-Kinderrennte versichert. Sollten noch zusätzliche Risikoleistungen versichert sein, finden Sie diese ebenfalls aufgelistet.

Im Bereich «Leistungen bei Tod» finden Sie alle Informationen zu den Leistungen im Todesfall. Im Todesfall sind eine Partnerrente und pro Kind eine Waisenrente versichert. Sollten noch zusätzliche Risikoleistungen versichert sein, finden Sie diese ebenfalls aufgelistet.

Vorsorgeausweis

Erklärungen zum Vorsorgeausweis

Ihr Vorsorgeausweis enthält wichtige Informationen zu den jährlichen Beiträgen, Ihrem aktuellen Sparguthaben sowie zu den Leistungen Ihrer Pensionskasse PAT BVG. Die wichtigsten Punkte werden hier kurz und verständlich erklärt.

BVG Begriffe

Guthaben einer versicherten Person, welches die eingezahlten Sparbeiträge, eingebrachten Freizügigkeitsleistungen, Einkäufe und Zinsgutschriften umfasst. Das Altersguthaben im Pensionsalter dient als Basis für die Berechnung der Altersleistungen.

Im Zeitpunkt der Pensionierung werden auf Basis des angesparten Altersguthabens die Altersleistungen berechnet. Der Versicherte hat die Wahl zwischen einer Altersrente, dem Alterskapital oder einer Mischform zwischen Rente und Kapital. Die jährliche Altersrente wird durch Multiplikation des vorhandenen Altersguthabens und dem Umwandlungssatz der PAT BVG (5.4% im Alter 65) berechnet. Im Vergleich dazu wird die Mindestaltersrente nach BVG auf Basis des gesetzlichen Altersguthabens und dem gesetzlichen Umwandlungssatz (6.8%) berechnet. Die versicherte Person hat Anspruch auf die höhere der beiden Leistungen.

Der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung entspricht dem Verhältnis des Vorsorgevermögens zu ihren Verpflichtungen (siehe auch: Vorsorgekapital). Sind die Verpflichtungen einer Vorsorgeeinrichtung höher als ihr Vermögen, so befindet sich die Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung und muss saniert werden.

Versicherte haben die Möglichkeit, durch zusätzliche Beiträge Lücken in der beruflichen Vorsorge zu schliessen. Damit verbunden kann eine Optimierung der Steuerabgaben erzielt werden.

Damit eine Person obligatorisch in der zweiten Säule versichert ist, muss sie bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mindestens 22'050 Franken erzielen.

Der Betrag, der dem Versicherten beim Austritt aus einer Vorsorgeeinrichtung übertragen wird (Austrittsleistung). Dieser setzt sich aus der Summe der Arbeitnehmerbeiträge sowie aus Einkäufen oder Einlagen, inklusive Verzinsung zusammen. Die Freizügigkeitsleistung muss als Eintrittsleistung (im Umfang der Einkaufs-Lücke) in die neue Vorsorgeeinrichtung eingebracht werden.

Wird vom massgebenden Lohn abgezogen, um den in der beruflichen Vorsorge versicherten Lohn zu bestimmen. Der Abzug beträgt derzeit 7/8 der maximalen AHV-Rente. Das entspricht 25'725 Franken.

Der Teil des Jahreslohnes, welcher in der beruflichen Vorsroge versichert ist. Er beträgt mindestens 3'675 Franken.

Am 22. September 2024 stimmte das Volk über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) ab. Die Reform hatte zum Ziel, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Personen mit tiefen Einkommen sowie Teilzeitbeschäftigten zu verbessern. Das Volk hat die Vorlage deutlich abgelehnt.

Es gibt Pensionskassen wie PAT BVG, die überobligatorische Leistungen ausrichten und versichern (Beispiel: Es werden auch alle Löhne über dem Obligatorium von 88'200 Franken versichert), und Vorsorgepläne anbieten, die deutlich über dem gesetzlichen Minimum liegen.

Mit diesem Prozentsatz wird im Rentenalter (Referenzalter für Männer und Frauen bei 65 Jahren, wobei für Frauen aktuell noch eine Übergangsregelung gilt) aus dem Altersguthaben die jährliche Altersrente berechnet. Aktuell beträgt der gesetzliche Umwandlungssatz 6.8%. Der von PAT BVG festgelegte Umwandlungssatz beträgt 5.4% im Alter 65 (siehe auch Altersleistungen).

Aus der beruflichen Vorsorge können Vorsorgeguthaben zur Finanzierung von Wohneigentum (für den Eigenbedarf) vorbezogen oder verpfändet werden.

Quelle: BSV

Ihr Ansprechpartner

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071 556 34 00