PAT BVG

FAQ

Die führende Pensionskasse für medizinische Berufe im Überblick

Facts & Figures

Über PAT BVG

Die PAT BVG ist die führende Personalvorsorgestiftung für medizinische und paramedizinische Berufe in der Schweiz. Wir wurden 1984 von Ärztinnen und Ärzten in Bern gegründet und bieten flexible, modulare Vorsorgelösungen an.

Bei unserer täglichen Arbeit für unsere Versicherten stehen folgende Kritierien im Vordergrund:

  • Eine schlanke und agile Organisation
  • Tiefe Verwaltungskosten - wir gehören zu den effizientesten Pensionskassen der Schweiz
  • Schnelles, kundenfreundliches und lösungsorientiertes Handeln von Mitarbeitenden, Geschäftsleitung und Stiftungsrat

Das Team mit 50 Mitarbeitenden arbeitet an den Standorten Bern (Ressort Immobilien) und St. Gallen (Leitung und Vorsorge). Gemeinsam mit unserem Partnernetz sind wir schweizweit aktiv.

Die PAT BVG betreut mehr als 34'000 aktive Versicherte sowie über 4'500 Pensionierte (Stand Dezember 2025).

Zwischen 2021 und 2025 ist die Zahl der Versicherten von 27'773 auf 34'247 gestiegen. Das entspricht einem durchschnittlichen Wachstum von 5,28 % pro Jahr.

Vorteile

Die PAT BVG gehört zu den Spitzenreitern in Bezug auf die Kundenfreundlichkeit:

  • Starke Performance
  • Attraktive Verzinsung der Altersguthaben
  • Stabilität
  • Sicherheit
  • Nachhaltigkeit
  • Kapitalschutz
  • Beteiligungsmodell

Die durchschnittliche Verzinsung lag in den Jahren 2021–2025 bei 4,15 %. Im Jahr 2025 wurde eine Rekordverzinszung von 5,5% erzielt. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestzinssatz nach BVG beträgt 1,25 %.

Einzeljahre:

  • 2021: 5,0 %
  • 2022: 1,75 %
  • 2023: 3,0 %
  • 2024: 5,5 %
  • 2025: 5,5 %

Im Schnitt 2020 - 2024 lag der Deckungsgrad bei 109,98 %.
2025 betrug er 112,5 % (geschätzt).

Überschusserträge werden ausschliesslich im Sinne der Versicherten verwendet.

Vorsorge

Die Vorsorgelösungen umfassen flexible Module zur

  • Altersvorsorge:
    Zwischen BVG-Mindestleistungen bis 25% Sparbeiträge des versicherten Lohnes
  • Risikovorsorge:
    Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen nach den Bedürfnissen der Versicherten, mit Möglichkeit für den Einschluss eines zusätzlichen Todesfallkapitals

Der Umwandlungssatz im Alter von 65 Jahren (Männer und Frauen) beträgt 5,4 %.

  • Pensionsalter: Zwischen 58 und 70 Jahre bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit
  • Altersrente: Berechnet anhand des Altersguthabens und des reglementarischen Umwandlungssatzes
  • Ehe-/Lebenspartner-Rente: Alternativ zur Ehegattenrente von 60% ist eine 100% Option möglich, bei welcher im Todesfall die Rente in der bisherigen Höhe fortgeführt wird. In diesem Fall gilt ein reduzierter Umwandlungssatz
  • Kapitaloption: Statt Rente kann auch Kapital bezogen werden (ganz oder teilweise), schriftlicher Antrag erforderlich, Zustimmung des Partners nötig
  • Verrentungsgrenze: Altersguthaben kann bis maximal CHF 3 Mio. in eine Altersrente umgewandelt werden; darüber hinaus ist nur der Kapitalbezug möglich

Unverheiratete Lebenspartner:innen haben Anspruch auf eine Lebenspartnerrente (entspricht der Ehepartner-Rente), sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind:

  • mindestens fünf Jahre eheähnliche Partnerschaft
  • gemeinsamer Haushalt
  • Altersunterschied maximal 15 Jahre
  • schriftliche Vereinbarung eingereicht innerhalb zwei Monaten nach Todesfall

Bei Vorerkrankungen kann ein Gesundheitsvorbehalt erhoben werden. Gleichzeitig bleiben Mindestleistungen gemäss BVG und frühere Vorsorgeleistungen grundsätzlich gewahrt. Weitere Details findest du im Informationsblatt zum Eintritt.

Das Portal myPAT ermöglicht es aktiven Versicherten, jederzeit und überall auf ihre persönlichen Vorsorgedaten zuzugreifen. Funktionen umfassen Einblick in Vorsorgedokumente, Simulationen für vorzeitige Pensionierung, Einkaufspotenzial und Wohneigentumsvorbezug (WEF)

 

Neben dem Portal selbst steht ein FAQ-PDF zur Verfügung, das Antworten auf Login-Probleme, Passwort-Zurücksetzungen, neue Mobilnummern und Portalanmeldung enthält (z. B. Passwort-Kriterien, SMS-Code, AHV-Nummer, Arbeitgebernummer)

Anlagen

Das Vorsorgevermögen beträgt rund 10 Milliarden Schweizer Franken.

Die durchschnittliche Performance von 2021–2025 betrug 4,37 %.

Einzeljahre:

  • 2021: 10,25 %
  • 2022: -8.23 %
  • 2023: 4,1 %
  • 2024: 9,26 %
  • 2025: 6,49 %

Die Anlagestrategie wird durch den Stiftungsrat definiert und periodisch geprüft. Ziele sind Sicherheit, Rendite, Risikoverteilung und Liquidität zur Deckung der Vorsorgeverpflichtungen. Externe Vermögensverwalter (UN PRI-Unterzeichner) werden verpflichtet, ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Governance) einzubeziehen. Investitionen in Kohle, Atom, Rüstung, Tabak, Pornografie oder Glückspiel sind ausgeschlossen. Klimastrategie umfasst CO₂-Reduktion, energieeffiziente Immobilien und Monitoring klimabezogener Risiken.

Kennzahlen

  • Gesetzlicher Mindestzinssatz 2025 gemäss BVG: 1,25 %
  • PAT BVG Zins auf Altersguthaben 2025: 5,50 %
  • Projektionszinssätze: 0 – 2 %
  • Technischer Zinssatz (für Leistungsberechnungen): 2,25 %
  • Verzugszins auf Austrittsleistungen (Freizügigkeitsleistungen): 2,25 %
  • Verzugszins auf Beitragsausständen: 5,00 %
  • Zins auf Arbeitgeberbeitragsreserven: 0,00 %

Das Durchschnittsalter der aktiven Versicherten liegt bei 44,3 Jahren.

Ende 2025 lag das Verhältnis bei 9:1.