Facts & Figures
Die führende Pensionskasse für medizinische Berufe im Überblick
Bei unserer täglichen Arbeit für unsere Versicherten stehen folgende Kritierien im Vordergrund:
- Eine schlanke und agile Organisation
- Tiefe Verwaltungskosten - wir gehören zu den effizientesten Pensionskassen der Schweiz
- Schnelles, kundenfreundliches und lösungsorientiertes Handeln von Mitarbeitenden, Geschäftsleitung und Stiftungsrat
- BVG Mindestzinssatz 2025: 1,25 %
- Zins auf Altersguthaben 2024: 5,50 %
- Projektionszinssätze: 0 – 2 %
- Technischer Zinssatz (für Leistungsberechnungen): 2,25 %
- Verzugszins auf Austrittsleistungen (Freizügigkeitsleistungen): 2,25 %
- Verzugszins auf Beitragsausständen: 5,00 %
- Zins auf Arbeitgeberbeitragsreserven: 0,00 %
Die Vorsorgelösungen umfassen flexible Module zur
- Altersvorsorge:
Zwischen BVG-Mindestleistungen bis 25% Sparbeiträge des versicherten Lohnes - Risikovorsorge:
Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen nach den Bedürfnissen der Versicherten, mit Möglichkeit für den Einschluss eines zusätzlichen Todesfallkapitals
- Pensionsalter: Zwischen 58 und 70 Jahre bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit
- Altersrente: Berechnet anhand des Altersguthabens und des reglementarischen Umwandlungssatzes
- Ehe-/Lebenspartner-Rente: Alternativ zur Ehegattenrente von 60% ist eine 100% Option möglich, bei welcher im Todesfall die Rente in der bisherigen Höhe fortgeführt wird. In diesem Fall gilt ein reduzierter Umwandlungssatz
- Kapitaloption: Statt Rente kann auch Kapital bezogen werden (ganz oder teilweise), schriftlicher Antrag erforderlich, Zustimmung des Partners nötig
- Verrentungsgrenze: Altersguthaben kann bis maximal CHF 3 Mio. in eine Altersrente umgewandelt werden; darüber hinaus ist nur der Kapitalbezug möglich
Die Anlagestrategie wird durch den Stiftungsrat definiert und periodisch geprüft. Ziele sind Sicherheit, Rendite, Risikoverteilung und Liquidität zur Deckung der Vorsorgeverpflichtungen. Externe Vermögensverwalter (UN PRI-Unterzeichner) werden verpflichtet, ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Governance) einzubeziehen. Investitionen in Kohle, Atom, Rüstung, Tabak, Pornografie oder Glückspiel sind ausgeschlossen. Klimastrategie umfasst CO₂-Reduktion, energieeffiziente Immobilien und Monitoring klimabezogener Risiken.
Unverheiratete Lebenspartner:innen haben Anspruch auf eine Lebenspartnerrente (entspricht der Ehepartner-Rente), sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind:
- mindestens fünf Jahre eheähnliche Partnerschaft
- gemeinsamer Haushalt
- Altersunterschied maximal 15 Jahre
- schriftliche Vereinbarung eingereicht innerhalb zwei Monaten nach Todesfall