Freiwillige Weiterversicherung

Haben Sie das 55. Altersjahr erreicht und sind aus der obligatorischen Vorsorge ausgeschieden, da das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wurde? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Vorsorge im bisherigen Umfang weiterzuführen. Die Weiterversicherung ist maximal bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters möglich.

Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick. Unten finden Sie alle wichtigen Dokumente dazu.

Bei Fragen oder weiterführenden Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Beratungsstelle oder unsere KundenberaterInnen.

Ihre Ansprechpartner

LU

Sandra Eberle

Kundenberaterin
+41 71 228 13 39
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BL - Stadt Bern

Carina Buschor

Kundenberaterin
+41 71 228 13 98
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BS

Dominik Willi

Teamleiter Vorsorge
+41 71 228 13 94
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BE (ohne Bern/Biel)

Michaela Giger

Kundenberaterin
+41 71 228 13 81
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AI - TG - UR - Stadt Winterthur

Andrea Gübeli

Kundenberaterin
+41 71 228 13 34
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ZH ohne Städte Zürich/Winterthur

Johanna Willi

Kundenberaterin

+41 71 228 13 88
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NE - VS

Katrin Brandalise

Kundenberaterin
+41 71 228 13 06
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GE - BE (französisch) - Stadt Nyon

Sonia Palais

Kundenberaterin
+41 71 228 13 38
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VD (ohne Stadt Nyon)

Soraya Bakhtiar

Kundenberaterin
+41 71 228 13 89
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SG - SZ

Jeannette Grossen

Kundenberaterin
+41 71 228 13 26
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GL - GR - TI

Maria Campo

Kundenberaterin
+41 71 228 13 80
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NW - OW - SH - SO

Luana Sbocchi

Teamleiterin Vorsorge
+41 71 228 13 79
Mail

AG

Claudia Gort

Kundenberaterin
+41 71 228 13 70
Mail

AR - ZG

Monika Rusch

Kundenberaterin
+41 71 228 13 71
Mail

FR - JU - Stadt Biel

Roger Joos

Kundenberater
+41 71 228 13 76
Mail

Stadt Zürich

Diana Puopolo

Kundenberaterin
+41 71 228 13 97
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