Vorsorgelücken schliessen und Steuern sparen
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse kann gleich mehrere Vorteile bieten: Sie erhöhen Ihr Altersguthaben, verbessern Ihre finanzielle Vorsorge und Sie können den einbezahlten Betrag in der Regel vom steuerbaren Einkommen abziehen. Besonders interessant ist ein Einkauf deshalb für Personen, die über eine Vorsorgelücke verfügen und gleichzeitig ihre langfristige Finanzplanung optimieren möchten.
Doch wann ist ein Einkauf möglich? Wie gross ist das Einkaufspotenzial? Und welche Punkte sollten vor einer Einzahlung berücksichtigt werden?
Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, baut während des Erwerbslebens ein Altersguthaben auf. Dieses entspricht jedoch nicht bei allen Versicherten dem maximal möglichen Guthaben gemäss Vorsorgeplan. Ist das vorhandene Altersguthaben tiefer als der Einkaufsfaktor multipliziert mit dem aktuellen versicherten Lohn, kann eine sogenannte Einkaufslücke bestehen.
Solche Lücken können beispielsweise entstehen durch:
- Lohnerhöhungen oder einen Wechsel in einen leistungsstärkeren Vorsorgeplan
- fehlende Beitragsjahre, etwa aufgrund eines längeren Auslandaufenthalts
- einen späteren Eintritt in die berufliche Vorsorge (zum Beispiel aufgrund eines Studiums)
- Erwerbsunterbrüche
- Teilzeitarbeit
- eine Scheidung
- eine geplante vorzeitige Pensionierung
Besteht eine entsprechende Einkaufsmöglichkeit, können Versicherte freiwillig zusätzliches Kapital in ihre Pensionskasse einzahlen. Das maximal zulässige Einkaufspotenzial richtet sich nach den reglementarischen Bestimmungen der jeweiligen Pensionskasse und ist deshalb individuell.
Der offensichtlichste Vorteil: Mit einem Einkauf fliesst zusätzliches Geld in Ihre berufliche Vorsorge. Dadurch erhöht sich grundsätzlich das für die Pensionierung zur Verfügung stehende Altersguthaben.
Über die Jahre kann zudem die Verzinsung des zusätzlichen Vorsorgekapitals einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge leisten.
Ein Einkauf ist deshalb nicht nur eine Einzahlung für heute, sondern Teil einer langfristigen Vorsorgestrategie.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die steuerliche Behandlung. Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Wie gross die tatsächliche Steuerersparnis ausfällt, hängt unter anderem vom Einkommen, vom Wohnort, vom Einkaufsbetrag und von der persönlichen Steuersituation ab.
Gerade bei grösseren Einkaufslücken kann es deshalb sinnvoll sein, nicht den gesamten Betrag auf einmal einzuzahlen, sondern die Einkäufe über mehrere Steuerjahre zu verteilen. Dadurch lässt sich die Steuerprogression unter Umständen über mehrere Jahre gezielt reduzieren.
Die optimale Vorgehensweise ist jedoch individuell und sollte bei grösseren Beträgen mit einer Steuer- oder Finanzfachperson geprüft werden.
Ein freiwilliger Einkauf kann auch Teil einer umfassenderen Pensionierungsplanung sein. Wer beispielsweise eine vorzeitige Pensionierung ins Auge fasst, muss mit weniger Beitragsjahren und einer längeren Bezugsdauer der Altersleistungen rechnen.
Bei PAT BVG bestehen – abhängig von den reglementarischen Voraussetzungen – zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten zur Finanzierung einer vorzeitigen Pensionierung. Damit können Leistungseinbussen ganz oder teilweise ausgeglichen werden.
Je früher eine Pensionierung geplant wird, desto mehr Handlungsspielraum besteht in der Regel.
Die maximal mögliche Einkaufssumme ist für jede versicherte Person unterschiedlich.
Auf Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis finden Sie auf Seite 1 (unten) die maximal mögliche Einkaufssumme. Aktive Versicherte können ihr Einkaufspotenzial sowie die Leistungsveränderung durch einen Einkauf zudem im Versichertenportal myPAT simulieren.
Wichtig: Die ausgewiesene Einkaufssumme ist nicht in jedem Fall automatisch mit dem steuerlich abzugsfähigen Betrag identisch. Beispielsweise müssen allenfalls vorhandene Guthaben auf Freizügigkeitskonten, bestimmte Guthaben aus der Säule 3a oder bereits bezogene Altersleistungen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Deshalb wird anhand der «Einkaufsberechnung» geprüft, wie hoch der tatsächlich mögliche Einkauf ist.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die sogenannte Dreijahresfrist.
Nach einem freiwilligen Einkauf dürfen die daraus resultierenden Leistungen während der folgenden drei Jahre grundsätzlich nicht in Kapitalform aus der Vorsorge bezogen werden. Dies ist insbesondere relevant, wenn bei der Pensionierung ein vollständiger oder teilweiser Kapitalbezug geplant ist. Auch ein Vorbezug für Wohneigentum gilt in diesem Zusammenhang als Kapitalbezug.
Die steuerliche Rechtsprechung ist hierbei ebenfalls zu berücksichtigen. Erfolgt innerhalb der Dreijahresfrist ein (Teil-)Kapitalbezug, kann dies Auswirkungen auf die steuerliche Abzugsfähigkeit des Einkaufs haben.
Wer in den nächsten Jahren eine Pensionierung mit Kapitalbezug plant, sollte Einkäufe deshalb frühzeitig planen.
Angenommen, eine versicherte Person verfügt über eine Einkaufslücke von CHF 100'000. Muss dieser Betrag auf einmal einbezahlt werden?
Nein. Ein Einkauf kann grundsätzlich auch in mehreren Schritten erfolgen.
Aus steuerlicher Sicht kann eine Staffelung interessant sein. Statt beispielsweise CHF 100'000 in einem einzigen Steuerjahr einzuzahlen, könnten – je nach persönlicher Situation – mehrere Einkäufe über verschiedene Jahre vorgenommen werden.
Damit kann die steuerliche Wirkung über mehrere Jahre genutzt werden. Gleichzeitig bleibt mehr finanzielle Flexibilität erhalten.
Welche Variante günstiger ist, hängt jedoch von der individuellen Situation ab. Neben den Steuern sollten insbesondere Liquiditätsbedarf, Pensionierungszeitpunkt, geplanter Renten- oder Kapitalbezug sowie die gesamte Vermögens- und Vorsorgesituation berücksichtigt werden.
Ein Einkauf kann steuerlich besonders interessant sein, wenn das steuerbare Einkommen vorübergehend höher ausfällt – beispielsweise aufgrund einer Lohnerhöhung, eines Bonus oder einer aussergewöhnlich guten Geschäftsentwicklung bei Selbständigerwerbenden.
Da die Steuerersparnis von der individuellen Grenzsteuerbelastung abhängt, kann derselbe Einkaufsbetrag je nach Jahr eine unterschiedliche steuerliche Wirkung entfalten. Auch deshalb lohnt es sich, Einkäufe nicht isoliert, sondern über mehrere Jahre hinweg zu planen.
Selbständigerwerbende müssen zudem beachten, dass 50% des Einkaufs nach dem AHV-Gesetz abzugsfähig sind, was zu einer Reduktion des AHV-pflichtigen Einkommens führt.
Auf Ihrem Vorsorgeausweis finden Sie Ihre maximale Einkaufssumme gemäss Vorsorgereglement. Im Versichertenportal myPAT können Sie Ihr Einkaufspotenzial ebenfalls abfragen.
PAT BVG erstellt für Sie die detaillierte Berechnung für das aktuelle Kalenderjahr. Im Anhang finden Sie auch einen Einzahlungsschein für die Überweisung von Einkäufen.
Nach erfolgter Prüfung können Sie den gewünschten Betrag innerhalb des möglichen Einkaufspotenzials einzahlen.
Reichen Sie die der PAT BVG die unterschriebene Einkaufsberechnung und allfälligen weitere Unterlagen dazu ein. Eine Ausfüllhilfe für das Formular finden Sie hier.
Falls Sie die unterschriebene Einkaufsberechnung eingereicht haben, erhalten Sie Mitte Januar des Folgejahres eine Steuerbescheinigung, welche Sie der Steuererklärung beilegen können.
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse kann ein wirkungsvolles Instrument der persönlichen Finanz- und Vorsorgeplanung sein. Er ermöglicht es, Vorsorgelücken zu schliessen, das Altersguthaben zu erhöhen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Besonders wirkungsvoll wird ein Einkauf, wenn er frühzeitig geplant und auf die persönliche Lebenssituation abgestimmt wird. Dabei spielen nicht nur die Höhe der Einkaufslücke, sondern auch der gewünschte Pensionierungszeitpunkt, die Bezugsform der Altersleistungen, die persönliche Liquidität und die steuerliche Situation eine Rolle.
Mein Team und ich beraten Sie gerne. Sie erreichen uns über Telefon 071 556 34 00 oder über via Mail info@pat-bvg.ch
Hinweis: Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen zur beruflichen Vorsorge und stellt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Die steuerliche Behandlung hängt von der persönlichen Situation sowie der zuständigen Steuerbehörde ab.