Versicherter Lohn

Basis zur Bestimmung des versicherten Lohnes bildet das AHV-Einkommen mit oder ohne Koordinationsabzug. Selbständigerwerbende sind freiwillig versichert und können daher ein tieferes Einkommen als Basis verwenden.

Basis zur Bestimmung des versicherten Lohnes bildet das AHV-Einkommen mit oder ohne Koordinationsabzug. Selbständigerwerbende sind freiwillig versichert und können daher ein tieferes Einkommen als Basis verwenden. In Koordination mit der AHV (1. Säule) kann vom AHV-Einkommen ein Koordinationsabzug abgezogen werden. Spar- und Risikoteil werden auf dem gleichen versicherten Lohn berechnet. Der versicherte Lohn kann nach oben gemäss BVG, UVG, SIFO oder 300% der maximalen Altersrente plafoniert werden. Für die Aufnahme in die berufliche Vorsorge kann die BVG-Eintrittsschwelle (im Modul L2 in % des Beschäftigungsgrades) gewählt werden oder der volle gemeldete Lohn versichert werden. Der minimal versicherte Lohn wird in allen Modulen gemäss BVG bestimmt. Im Modul L5 sind Eintrittsschwelle und Plafond fix vorgegeben. Der maximal versicherbare Lohn entspricht der 30fachen maximalen AHV-Altersrente.

Modulvarianten:

L1 AHV-Einkommen abzüglich BVG-Koordinationsabzug
L2 AHV-Einkommen abzüglich BVG-Koordinationsabzug in % des Beschäftigungsgrades
L3 AHV-Einkommen abzüglich 20% des AHV-Einkommens, max. BVG-Koordinationsabzug
L4 Kein Koordinationsabzug; gesamtes AHV-Einkommen ist versichert
L5 Fix: Koordinationsabzug + Eintrittsschwelle = 1/2 BVG-Koordinationsabzug, kein Plafond
Altersvorsorge

Für jede versicherte Person wird ein individuelles Alterskonto mit dem angesammelten Altersguthaben geführt. Verbucht werden auf diesem Konto: Sparbeiträge bzw. Altersgutschriften, Beiträge aus dem Zusatzsparen etc.

Für jede versicherte Person wird ein individuelles Alterskonto mit dem angesammelten Altersguthaben geführt. Verbucht werden auf diesem Konto: Sparbeiträge bzw. Altersgutschriften, Beiträge aus dem Zusatzsparen, eingebrachte Austritts- bzw. Freizügigkeitsleistungen, freiwillige Einkäufe, Vorbezüge und Rückzahlungen für Wohneigentum oder infolge Scheidung sowie die Zinsen. Der Sparprozess beginnt in allen Modulen ab Alter 25. Das Endaltersguthaben im Pensionierungsalter ist die Basis für die Altersleistung, welche in Kapital- oder Rentenform bezogen werden kann. Zur Berechnung der Altersrente wird das angesammelte Altersguthaben bei Pensionierung mit dem gültigen Umwandlungssatz umgerechnet.  

Modulvarianten:

  A 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A 7 A 8 A 9 ZS 1 ZS 2
25 - 34* 7 % 11 % 16.5 % 20 % 21 % 8% 9% 5% 6% 2 % 4 %
35 - 44 10 % 12 % 16.5 % 20 % 22 % 11% 12% 7% 8% 2 % 3 %
45 - 54 15 % 15 % 16.5 % 20 % 23 % 16% 17% 10% 11% 2 % 2 %
55 - 64/65 18 % 18 % 18.0 % 20 % 25 % 19% 20% 12% 13% - -
bis 70 18 % 18 % 18.0 % 20 % 25 % 19% 20% 12% 13% - -
25 - 65 500% 560% 675% 800% 910% 540% 580% 340% 380% 60% 90%

*Sparen AUCH ab Alter 18 oder 20 möglich!

Zusatzsparen

Zusätzliche Sparbeiträge erhöhen die Altersleistungen. Dieses Modul kann ergänzend zum Modul A gewählt werden. 

Zusätzliche Sparbeiträge erhöhen die Altersleistungen. Dieses Modul kann ergänzend zum Modul A gewählt werden. Aufgrund der dadurch höheren Sparbeiträge können z.B. Lohnerhöhungen teilweise "nachfinanziert" oder Renteneinbussen bei vorzeitiger Pensionierung reduziert werden.

Modulvarianten:

  A 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A 7 A 8 A 9 ZS 1 ZS 2
25 - 34* 7 % 11 % 16.5 % 20 % 21 % 8% 9% 5% 6% 2 % 4 %
35 - 44 10 % 12 % 16.5 % 20 % 22 % 11% 12% 7% 8% 2 % 3 %
45 - 54 15 % 15 % 16.5 % 20 % 23 % 16% 17% 10% 11% 2 % 2 %
55 - 64/65 18 % 18 % 18.0 % 20 % 25 % 19% 20% 12% 13% - -
bis 70 18 % 18 % 18.0 % 20 % 25 % 19% 20% 12% 13% - -
25 - 65 500% 560% 675% 800% 910% 540% 580% 340% 380% 60% 90%

*Sparen AUCH ab Alter 18 oder 20 möglich!

Risikoversicherung

Die Risikoleistungen werden gemäss BVG oder in Prozenten des versicherten Lohnes bestimmt. Dabei kann die Wartefrist für die Invalidenleistungen auf 360 oder 720 Tage festgelegt werden. 

Die Risikoleistungen werden gemäss BVG oder in Prozenten des versicherten Lohnes bestimmt. Dabei kann die Wartefrist für die Invalidenleistungen auf 360 oder 720 Tage festgelegt werden. Besteht für Arbeitnehmer/innen eine Krankentaggeldversicherung mit BVG-koordinierter Leistungsdauer von 720 oder mehr Tagen, beträgt das Taggeld mindestens 80% des entgangenen Lohnes und wird die Versicherung vom Arbeitgeber zu mindestens 50% mitfinanziert, kann die Wartefrist von 720 Tagen gewählt werden. Selbständigerwerbende sollten die Wartefrist von 720 Tagen nur wählen, wenn während dieser Zeit ein angemessenes Kranken- bzw. Unfalltaggeld zur Auszahlung gelangt.

Eine Invalidenrente von weniger als 30% des versicherten Lohnes kann versichert werden, wenn der versicherte Lohn mindestens CHF 100'000 beträgt:

  • 25% bei einem versicherten Lohn von mehr als CHF 100'000
  • 15% bei einem versicherten Lohn von mehr als CHF 150'000
  • 10% bei einem versicherten Lohn von mehr als CHF 200'000

Modulvarianten:

R 1 Die Invalidenrente entspricht der BVG-Minimalrente.
R 2 Invalidenrente in % des versicherten Lohnes: 5%-Schritte von 30-70% wählbar.

Tiefere Invalidenrenten können versichert werden, wenn der versicherte Lohn mindestens CHF 200'000 bei 10%, CHF 150'000 bei 15% oder CHF 100'000 bei 20% oder 25% Invalidenrente beträgt.
Die Hinterlassenen- und Kinderrenten betragen in % der Invaliden- bzw. laufenden Altersrente:

60%

für Ehe-, eingetragene oder unverheiratete Lebenspartner

20%

für Waisen
(bis Alter 20 oder Alter 25, wenn das Kind in Ausbildung ist.)

30%

für Vollwaisen
(bis Alter 20 oder Alter 25, wenn das Kind in Ausbildung ist.)

20%

für Kinder von Invaliden mit Rentenanspruch
(bis Alter 20 oder Alter 25, wenn das Kind in Ausbildung ist.)

Todesfallkapital

Zusätzlich zu den reglementarischen Hinterlassenenrenten kann bis längstens zum ordentlichen AHV-Alter ein einmalig auszahlbares Todesfallkapital versichert werden. 

Die Module sind nicht kombinierbar.

Zusätzlich zu den reglementarischen Hinterlassenenrenten kann bis längstens zum ordentlichen AHV-Alter ein einmalig auszahlbares Todesfallkapital versichert werden. Die Module sind nicht kombinierbar. Wird das Modul TK 2 gewählt, erfolgt die Auszahlung des angesammelten Altersguthabens nur, wenn gleichzeitig eine Ehe-, Lebenspartner oder Waisenrente zur Auszahlung gelangt. Bei Kapitaloption entfällt das Modul TK 2; das angesammelte Altersguthaben wird nur einmal ausbezahlt. 

Modulvarianten:

TK 1 In Prozenten des versicherten Lohnes wählbar: 50, 100, 150 oder 200%.
TK 2 Das vorhandene Altersguthaben wird zusätzlich zu den Hinterlassenenrenten ausbezahlt.
Wartefrist für Invalidenrente

Besteht eine Krankentaggeldversicherng, welche eine Leistungsdauer von 720 Tagen vorsieht, kann der Anspruch auf Invalidenleistungen bis zur Erschöpfung des Taggeldanspruchs aufgeschoben werden und in der Beruflichen Vororsorge eine Wartefrist für die Invalidenrente von 720 Tagen abgeschlossen werden. 

Besteht eine Krankentaggeldversicherng, welche eine Leistungsdauer von 720 Tagen vorsieht, kann der Anspruch auf Invalidenleistungen bis zur Erschöpfung des Taggeldanspruchs aufgeschoben werden und in der Beruflichen Vororsorge eine Wartefrist für die Invalidenrente von 720 Tagen abgeschlossen werden. Falls keine Krankentaggeldversicherung besteht, beträgt die Wartefrist für die Invalidenrente 360 Tage.

Modulvarianten:

WF 1 Wartefrist 360 Tage
WF 2 Wartefrist 720 Tage
Wahlpläne

Mit der Einführung von Wahlplänen können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmenden eine moderne Vorsorgeplanoption anbieten. Dabei kann je Mitarbeiterkategorie zwischen drei Plänen mit verschieden hohen Sparbeiträgen gewählt werden. Somit können die Arbeitnehmenden die Sparbeiträge auf ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen und so das voraussichtliche Altersguthaben im Zeitpunkt der Pensionierung aktiv beeinflussen. Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick. Unten finden Sie alle wichtigen Dokumente dazu.

Bei Fragen oder weiterführenden Informationen können sich interessierte Arbeitgeber gerne an Ihre Beratungsstelle oder unsere KundenberaterInnen wenden.

Ihre Ansprechpartner

Eberle Sandra

Sandra Eberle
Kundenberaterin
LU

Tel +41 71 556 34 39
E-Mail

Buschor Carina

Carina Buschor
Kundenberaterin
BL - Stadt Bern

Tel +41 71 556 34 98
E-Mail

Giger Michaela

Michaela Giger
Teamleiterin Vorsorge

Tel +41 71 556 34 81
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Gübeli Andrea

Andrea Gübeli
Kundenberaterin
AI - TG - UR - Winterthur

Tel +41 71 556 34 34
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Schnitzer Florian

Florian Schnitzer
Kundenberater

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Brandalise Katrin

Katrin Brandalise
Kundenberaterin
NE - VS

Tel +41 71 556 34 06
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Palais Sonia

Sonia Palais
Kundenberaterin
BE (französisch) - GE - Stadt Nyon

Tel +41 71 556 34 38
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Bakhtiar Soraya

Soraya Bakhtiar
Kundenberaterin
VD (ohne Stadt Nyon)

Tel +41 71 556 34 89
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Grossen Jeannette

Jeannette Grossen
Kundenberaterin
SG - SZ - PAT-Online

Tel +41 71 556 34 26
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Campo Maria

Maria Campo
Kundenberaterin
GL - GR - TI

Tel +41 71 556 34 80
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Sbocchi Luana

Luana Sbocchi
Teamleiterin Vorsorge
NW - OW - SH - SO

Tel +41 71 556 34 79
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Müller Ladina

Ladina Müller
Kundenberaterin
AG - Stadt Zürich

Tel +41 71 556 34 96
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Rusch Monika

Monika Rusch
Kundenberaterin
AR - ZG

Tel +41 71 556 34 71
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Joos Roger

Roger Joos
Kundenberater
FR - JU - Stadt Biel

Tel +41 71 556 34 76
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