Leistungen im Todesfall Den schmerzlichen Verlust für Ihre Angehörigen können wir nicht ersetzen. Die finanzielle Absicherung können wir Ihnen aber schon heute aufzeigen. Links & Downloads Unterstützungsvertrag für unverheiratete LebenspartnerAnmeldung für eine HinterlassenenrenteÄnderung der BegünstigtenordnungTodesfall... in KürzeUmwandlungssätze1. Säule: www.ahv-iv.ch Ihre Ansprechpartner SG SG Andreas Frei Leiter Vorsorge+41 71 228 13 92MailBL - BS - VS - ZH BL - BS - VS - ZH Corsin Frigg Fachspezialist Vorsorge+41 71 228 13 99MailBE - GE - TI - VD BE - GE - TI - VD Reto Götti Fachkader Vorsorge+41 71 228 13 32MailAlle übrigen Kantone Alle übrigen Kantone Denise Kränzlin Fachspezialistin Leistungsfälle+41 71 228 13 96Mail PensionierungPlanen Sie Ihren Ruhestand.Freiwillige EinkäufeDie schlaue Art zu sparen!WohneigentumSie fragen sich, wie Sie Ihr Pensionskassenguthaben dafür einsetzen können? InvaliditätWie sind Sie abgesichert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben müssen?TodesfallLeistungen im TodesfallUnterbruchversicherungWollen Sie eine Pause einlegen, die Welt erforschen oder sich weiterbilden?ZivilstandsänderungWas passiert mit Ihren Pensionskassengeldern bei Heirat oder Scheidung?