Nachhaltigkeit, Ethik und Klimastrategie
Bei den Anlagen sind auch Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit und der Ethik zu berücksichtigen. Nachhaltige Anlagen (Socially Responsible Investments SRI) berücksichtigen im Grundsatz neben langfristig orientierten finanzwirtschaftlichen Aspekten auch Umwelt-, Sozial- und Governance-Anliegen. Namentlich gehören dazu die Erhaltung der physischen Grundlagen des Lebens, die Erhaltung der natürlichen Ressourcen, die Integration aller in die Gesellschaft und die Wahrung der Interessen von künftigen Generationen. Als Grundlage für die Nachhaltigkeitspolitik der PAT-BVG dienen neben der Bundesverfassung die von der Schweiz unterschriebenen Konventionen, welche sich grösstenteils in den 10 Prinzipien des UN Global Compact wiederfinden:
Menschenrechte
1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschrechte unterstützen und achten und
2. sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
Arbeitsnormen
3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren, sowie ferner für
4. die Beseitigung aller Formen der Zwangs- und Pflichtarbeit;
5. die Abschaffung der Kinderarbeit; und
6. die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.
Umweltschutz
7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,
8. Initiativen ergreifen, um ein grösseres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen und
9. die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
Korruptionsbekämpfung
10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschliesslich Erpressung und Bestechung.
(Quelle: United Nations Global Compact)
Die Einhaltung dieser Normen bekräftigt die PAT-BVG einerseits mit ihrem Engagement bei der Stiftung ethos anderseits dadurch, dass sie bei den Wertschriftenanlagen insbesondere mit externen Vermögensverwaltern zusammenarbeitet, welche die „UN Principles for Responsible Investment“ (Prinzipien für Verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen, UN PRI) unterzeichnet und sich mit ihrer Unterschrift verpflichtet haben, als Kapitaleigner, Vermögensverwalter und Finanzdienstleister künftige Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsaspekte (= ESG-Kriterien) bei allen Aktivitäten zu beachten.
Partner der PAT-BVG müssen ESG-Aspekte in ihre Analysen und im Portfoliomanagement integrieren und von Unternehmen in direktem Dialog (Engagement) den Schutz der Umwelt, die Einhaltung sozialer Standards und gute Unternehmensführung verlangen.
Nicht gestattet sind jegliche Art von Investitionen, deren Hauptzweck oder Anlage-Fokus in den Bereichen Rüstung, Nuklearenergie, Gentechnologie, Pornographie, Glücksspiele oder Tabakherstellung liegt.
Klimastrategie
Der Klimawandel ist ein ESG-Bestandteil und birgt Chancen und Risiken für die Anlagen der PAT-BVG. Deshalb nimmt die PAT-BVG ihre treuhänderische Sorgfaltspflicht wahr und berücksichtigt in ihrer Anlagetätigkeit sämtliche Portfoliorisiken, darunter auch die Klimarisiken. Darum hat die PAT-BVG beschlossen, wenn möglich folgende Massnahmen umzusetzen, um der Bedeutung des CO2-Fussabdrucks im Portfolio Beachtung zu schenken und die CO2-Intensität der PAT-BVG-Anlagen zu reduzieren:
Investitionen:
- Bei neuen Investitionen bevorzugen wir Anlagen mit einer im Vergleich zur jeweiligen Benchmark/Peergroup tieferen CO2-Intensität.
- Ausschluss von direkten Anlagen in Kohleproduzenten
- Kritische Prüfung der Teilnahme an Kapitalerhöhungen von Unternehmen bestehender Obligationen- und Aktienanlagen
Die PAT-BVG hat bereits 2017 und 2020 am Klimaverträglichkeits-Pilottest (Zusammenarbeit Bundesamt für Umwelt BAFU) teilgenommen. Sie wird auch weiterhin ihr Portfolio auf die Klimaverträglichkeit überprüfen und wo möglich Verbesserungen herbeiführen.
Direkte Immobilienanlagen:
- Bei der Sanierung und im Unterhalt von Bestandesliegenschaften berücksichtigen wir Möglichkeiten zur Senkung des Energieverbrauchs – einerseits durch bauliche Massnahmen, andererseits durch die Reduktion des Anteils nicht erneuerbarer Ressourcen am Gesamtenergieverbrauch, so dass ein geringerer CO2-Ausstoss resultiert.
- Bei Neubauten streben wir eine möglichst ökologische sowie energieeffiziente Bauweise an und berücksichtigen dabei ebenso gesellschaftliche und soziale Aspekte
Klimarisiken:
- Wir verfolgen die Entwicklungen, leiten Handlungsbedarf ab und implementieren für die PAT-BVG geeignete Massnahmen.
- Periodische Kommunikation über die umgesetzten ESG-Massnahmen (inkl. Klima-Massnahmen)
- Periodische Messung des PAT-BVG-Portfolios hinsichtlich ESG-Kriterien und/oder CO2-Intensität