Themen im Überblick

Arbeitsunfähigkeit, Invalidität

Wie sind Sie abgesichert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben müssen?

Den schmerzlichen Verlust für Ihre Angehörigen können wir nicht ersetzen. Die finanzielle Absicherung können wir Ihnen aber schon heute aufzeigen.

Freiwillige Einkäufe - die schlaue Art, Steuern zu sparen. Wenn Sie noch nicht auf den maximalen Leistungen versichert sind, können Sie sich einkaufen. Vorzeitige Pensionierungen können Sie schon heute in Ihrer Finanzplanung berücksichtigen.

Sie möchten Wohneigentum erwerben? Sie fragen sich, wie Sie Ihr Pensionskassenguthaben dafür einsetzen können? Sie wollen die Auswirkungen auf Ihre Leistungen wissen? Hier finden Sie die Antworten zu Ihren Fragen.

Zeit für eine Auszeit. Wollen Sie eine Pause einlegen, die Welt erforschen oder sich weiterbilden? Was müssen Sie vorkehren, um keine bösen Überraschungen zu erleben?

Mit oder ohne Familie - Ihr Zivilstand interessiert uns. Was passiert mit Ihren Pensionskassengeldern bei Heirat oder Scheidung? Wie sind Ihre Ex-Partnerin oder Ihr Ex-Partner und Ihre Kinder versichert? Wie sind eingetragene Partnerschaften berücksichtigt?

Haben Sie das 55. Altersjahr erreicht und sind aus der obligatorischen Vorsorge ausgeschieden, da das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst wurde? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Vorsorge im bisherigen Umfang weiterzuführen. Die Weiterversicherung ist maximal bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters möglich.

Einkauf

Einkauf in die Pensionskasse

Freiwillige Einkäufe - die schlaue Art zu sparen. Wenn Sie noch nicht auf den maximalen Leistungen versichert sind, können Sie sich einkaufen. Vorzeitige Pensionierungen können Sie schon heute in Ihrer Finanzplanung berücksichtigen.