Rechtsform / Aufsicht
Die PAT-BVG ist eine Stiftung mit Sitz in Bern im Sinne von Art. 80ff ZGB, Art. 331 OR sowie Art. 48 Abs. 2 und Art. 49 Abs. 2 BVG. Sie wird von der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht BBSA beaufsichtigt, ist im Register für berufliche Vorsorge eingetragen und damit berechtigt und verpflichtet, die Pensionskasse nach den Bestimmungen des BVG zu führen.
Die PAT-BVG ist auch dem Sicherheitsfonds angeschlossen. Der Sicherheitsfonds ist eine Stiftung, welche im Wesentlichen die Sicherstellung bei zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen bezweckt. Gleichzeitig amtet sie als Zentralstelle 2. Säule für kontaktlose Vorsorgeguthaben und ist Verbindungsstelle aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU. Der Anschluss an den Sicherheitsfonds ist obligatorisch und wird durch die angeschlossenen Pensionskassen finanziert. (Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht BBSA, Sicherheitsfonds BVG)