Grundlagen & Umsetzung

Die Vermögensanlagen haben als „dritte Beitragszahlerin“ eine zentrale Bedeutung für alle Vorsorgeeinrichtungen. Auf Grundlage der Gesetzgebung zur beruflichen Vorsorge (BVG) und den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen (insbesondere BVV2) ist die PAT-BVG gehalten, detaillierte Reglemente zu führen und Richtlinien einzuhalten.

Im Anlagereglement werden die Bestimmungen zur Strukturierung und Umsetzung des Vermögens sowie die strategischen und taktischen Ausrichtungen definiert. Der Stiftungsrat bestimmt die Anlagestrategie. Die Anlagekommission entscheidet bezüglich taktischer Positionierung sowie neuen und/oder grösseren Investitionen. In weiteren Regelwerken werden die operativen Aufgaben im Tagesgeschäft und dem Controlling festgehalten sowie die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen zugeordnet. Die Vermögensanlagen (mit Ausnahme der direkten Immobilienanlagen) werden im Rahmen der Kompetenzordnung operativ durch den Leiter Vermögensanlagen umgesetzt und gesteuert.

Die PAT-BVG arbeitet ausschliesslich mit externen Vermögensverwaltern zusammen und betreibt dementsprechend keine interne Vermögensverwaltung. Die externen Investmentspezialisten werden mittels strukturierten Empfehlungen ausgewählt. Die PAT-BVG wird durch externe Investmentconsulting- und Investmentcontroller ständig unterstützt.

Ihr Ansprechpartner

Jürg Rauber

Leiter Vermögensanlagen
+41 71 228 13 12
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