Unser modulares Leistungsangebot ermöglicht die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgelösung. Setzen Sie den optimalen Vorsorgeplan im Baukastensystem zusammen.
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Versicherter Lohn
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AHV-Einkommen mit oder ohne Abzug eines Koordinationsbetrags
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Altersvorsorge
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Sparbeiträge für die Altersleistung (Pensionierung im Alter 58-70)
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Zusatzsparen
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Zusätzliche Sparbeiträge zur Erhöhung der Altersleistungen
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Risikoversicherung
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Leistungen bei Invalidität und im Todesfall
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Todesfallkapital
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Zusätzliches Todesfallkapital versicherbar
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Wartefrist
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Wartefrist für Invalidenleistungen von 360 oder 720 Tagen wählbar
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| Für jede versicherte Person wird ein individuelles Alterskonto mit dem angesammelten Altersguthaben geführt. Verbucht werden auf diesem Konto: Sparbeiträge bzw. Altersgutschriften, Beiträge aus dem Zusatzsparen, eingebrachte Austritts- bzw. Freizügigkeitsleistungen, freiwillige Einkäufe, Vorbezüge und Rückzahlungen für Wohneigentum oder infolge Scheidung sowie die Zinsen. Der Sparprozess beginnt in allen Modulen ab Alter 25. Das Endaltersguthaben im Pensionierungsalter ist die Basis für die Altersleistung, welche in Kapital- oder Rentenform bezogen werden kann. Zur Berechnung der Altersrente wird das angesammelte Altersguthaben bei Pensionierung mit dem gültigen Umwandlungssatz umgerechnet. |
| Zusätzliche Sparbeiträge erhöhen die Altersleistungen. Dieses Modul kann ergänzend zum Modul A gewählt werden. Aufgrund der dadurch höheren Sparbeiträge können z.B. Lohnerhöhungen teilweise "nachfinanziert" oder Renteneinbussen bei vorzeitiger Pensionierung reduziert werden. |
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25 - 34
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7 %
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11 %
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16.5 %
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20 %
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21 %
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2 %
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4 %
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35 - 44
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10 %
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12 %
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16.5 %
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20 %
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22 %
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2 %
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3 %
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45 - 54
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15 %
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15 %
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16.5 %
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20 %
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23 %
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2 %
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2 %
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55 - 64/65
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18 %
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18 %
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18.0 %
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20 %
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25 %
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-
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-
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bis 70
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18 %
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18 %
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18.0 %
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20 %
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25 %
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-
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-
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Total
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25 - 65
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500%
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560%
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675%
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800%
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910%
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60%
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90%
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| Die Risikoleistungen werden gemäss BVG oder in Prozenten des versicherten Lohnes bestimmt. Dabei kann die Wartefrist für die Invalidenleistungen auf 360 oder 720 Tage festgelegt werden. Besteht für Arbeitnehmer/innen eine Krankentaggeldversicherung mit BVG-koordinierter Leistungsdauer von 720 oder mehr Tagen, beträgt das Taggeld mindestens 80% des entgangenen Lohnes und wird die Versicherung vom Arbeitgeber zu mindestens 50% mitfinanziert, kann die Wartefrist 720 Tage gewählt werden. Selbständigerwerbende sollten die Wartefrist von 720 Tagen nur wählen, wenn während dieser Zeit ein angemessenes Kranken- bzw. Unfalltaggeld zur Auszahlung gelangt. |
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Die Invalidenrente entspricht der BVG-Minimalrente. |
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Invalidenrente in % des versicherten Lohnes: 5%-Schritte von 30-70% wählbar. |
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Tiefere Invalidenrenten können versichert werden, wenn der versicherte Lohn
mindestens CHF 200'000 bei 10%, CHF 150'000 bei 15% oder CHF 100'000
bei 20% oder 25% Invalidenrente beträgt. |
Die Hinterlassenen- und Kinderrenten betragen in % der Invaliden- bzw. laufenden Altersrente:
| 60% |
für Ehe-, eingetragene oder unverheiratete Lebenspartner |
| 20% |
für Waisen |
bis Alter 20 oder Alter 25,
wenn das Kind in
Ausbildung ist. |
| 30% |
für Vollwaisen |
| 20% |
für Kinder von Invaliden mit Rentenanspruch |
| Die Alterskinderrente beträgt 20% der Altersrente im ordentlichen AHV-Alter bei Pensionierung im ordentlichen AHV-Alter oder später. Bei vorzeitiger Pensionierung entspricht sie der Alterskinderrente gemäss BVG. Für Selbständigerwerbende (freiwillig Versicherte), die bei Eintritt das BVG-Alter von 50 Jahren erreicht oder überschritten haben, gilt in allen Pensionierungsaltern die BVG-Alterskinderrente. |
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Zusätzlich zu den reglementarischen Hinterlassenenrenten kann bis längstens zum ordentlichen AHV-Alter ein einmalig auszahlbares Todesfallkapital versichert werden. Die Module sind nicht kombinierbar. Wird das Modul TK 2 gewählt, erfolgt die Auszahlung des angesammelten Altersguthabens nur, wenn gleichzeitig eine Ehe-, Lebenspartner oder Waisenrente zur Auszahlung gelangt. Bei Kapitaloption entfällt das Modul TK 2; das angesammelte Altersguthaben wird nur einmal ausbezahlt.
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In Prozenten des versicherten Lohnes wählbar: 50, 100, 150 oder 200%.
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Das vorhandene Altersguthaben wird zusätzlich zu den Hinterlassenenrenten ausbezahlt.
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