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Vorsorgepläne - massgeschneiderte Module

Unser modulares Leistungsangebot ermöglicht die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vorsorgelösung. Setzen Sie den optimalen Vorsorgeplan im Baukastensystem zusammen.

   

 Versicherter Lohn

  AHV-Einkommen mit oder ohne Abzug eines Koordinationsbetrags

 Altersvorsorge

  Sparbeiträge für die Altersleistung (Pensionierung im Alter 58-70)

 Zusatzsparen

  Zusätzliche Sparbeiträge zur Erhöhung der Altersleistungen

 

 Risikoversicherung  

  Leistungen bei Invalidität und im Todesfall

 Todesfallkapital

  Zusätzliches Todesfallkapital versicherbar

   

  Wartefrist

  Wartefrist für Invalidenleistungen von 360 oder 720 Tagen wählbar

     

 
 


















L

Versicherter Lohn
Basis zur Bestimmung des versicherten Lohnes bildet das AHV-Einkommen mit oder ohne Koordinationsabzug. Selbständigerwerbende sind freiwillig versichert und können daher ein tieferes Einkommen als Basis verwenden. In Koordination mit der AHV (1. Säule) kann vom AHV-Einkommen ein Koordinationsabzug abgezogen werden. Spar- und Risikoteil werden auf dem gleichen versicherten Lohn berechnet. Der versicherte Lohn kann nach oben gemäss BVGUVG oder gar nicht plafoniert werden sowie gegen unten mit oder ohne BVG-Eintrittsschwelle (im Modul L2 in % des Beschäf-tigungsgrades) gewählt werden. Der minimal versicherte Lohn wird in allen Modulen gemäss BVG bestimmt. Im Modul L5 sind Eintrittsschwelle und Plafond fix vorgegeben. Der maximal versicherbare Lohn entspricht der 30fachen maximalen AHV-Altersrente.
Grenzbeträge und Zinssätze 2013                                                                                         

 

  AHV-Einkommen abzüglich BVG-Koordinationsabzug
  AHV-Einkommen abzüglich BVG-Koordinationsabzug in % des Beschäftigungsgrades
  AHV-Einkommen abzüglich 20% des AHV-Einkommens, max. BVG-Koordinationsabzug
  Kein Koordinationsabzug; gesamtes AHV-Einkommen ist versichert
  Fix: Koordinationsabzug + Eintrittsschwelle = 1/2 BVG-Koordinationsabzug, kein Plafond

   
 

 A
Altersvorsorge
Für jede versicherte Person wird ein individuelles Alterskonto mit dem angesammelten Altersguthaben geführt. Verbucht werden auf diesem Konto: Sparbeiträge bzw. Altersgutschriften, Beiträge aus dem Zusatzsparen, eingebrachte Austritts- bzw. Freizügigkeitsleistungen, freiwillige Einkäufe, Vorbezüge und Rückzahlungen für Wohneigentum oder infolge Scheidung sowie die Zinsen. Der Sparprozess beginnt in allen Modulen ab Alter 25. Das Endaltersguthaben im Pensionierungsalter ist die Basis für die Altersleistung, welche in Kapital- oder Rentenform bezogen werden kann. Zur Berechnung der Altersrente wird das angesammelte Altersguthaben bei Pensionierung mit dem gültigen Umwandlungssatz umgerechnet.  

   

 ZS
Zusatzsparen
Zusätzliche Sparbeiträge erhöhen die Altersleistungen. Dieses Modul kann ergänzend zum Modul A gewählt werden. Aufgrund der dadurch höheren Sparbeiträge können z.B. Lohnerhöhungen teilweise "nachfinanziert" oder Renteneinbussen bei vorzeitiger Pensionierung reduziert werden.
Alter

 

25 - 34
 
 7 %
 
11 %
 
16.5 %
 
20 %
 
21 %
 
2 %
 
4 %
35 - 44
 
10 %
 
12 %
 
16.5 %
 
20 %
 
22 %
 
2 %
 
3 %
45 - 54
 
15 %
 
15 %
 
16.5 %
 
20 %
 
23 %
 
2 %
 
2 %
55 - 64/65
 
18 %
 
18 %
 
18.0 %
 
20 %
 
25 %
 
-
 
-
bis 70
 
18 %
 
18 %
 
18.0 %
 
20 %
 
25 %
 
-
 
-
Total
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
25 - 65
 
500%
 
560%
 
675%
 
800%
 
910%
 
60%
 
90%

     
 

R
 Risikoversicherung
Die Risikoleistungen werden gemäss BVG oder in Prozenten des versicherten Lohnes bestimmt. Dabei kann die Wartefrist für die Invalidenleistungen auf 360 oder 720 Tage festgelegt werden. Besteht für Arbeitnehmer/innen eine Krankentaggeldversicherung mit BVG-koordinierter Leistungsdauer von 720 oder mehr Tagen, beträgt das Taggeld mindestens 80% des entgangenen Lohnes und wird die Versicherung vom Arbeitgeber zu mindestens 50% mitfinanziert, kann die Wartefrist 720 Tage gewählt werden. Selbständigerwerbende sollten die Wartefrist von 720 Tagen nur wählen, wenn während dieser Zeit ein angemessenes Kranken- bzw. Unfalltaggeld zur Auszahlung gelangt.

  Die Invalidenrente entspricht der BVG-Minimalrente.
  Invalidenrente in % des versicherten Lohnes: 5%-Schritte von 30-70% wählbar.
    Tiefere Invalidenrenten können versichert werden, wenn der versicherte Lohn
  mindestens CHF 200'000 bei 10%, CHF 150'000 bei 15% oder CHF 100'000
  bei 20% oder 25% Invalidenrente beträgt.

Die Hinterlassenen- und Kinderrenten betragen in % der Invaliden- bzw. laufenden Altersrente:

60%    für Ehe-, eingetragene oder unverheiratete Lebenspartner
20%    für Waisen   bis Alter 20 oder Alter 25,
  wenn das Kind in
  Ausbildung ist.
30%    für Vollwaisen
20%    für Kinder von Invaliden mit Rentenanspruch
Die Alterskinderrente beträgt 20% der Altersrente im ordentlichen AHV-Alter bei Pensionierung im ordentlichen AHV-Alter oder später. Bei vorzeitiger Pensionierung entspricht sie der Alterskinderrente gemäss BVG. Für Selbständigerwerbende (freiwillig Versicherte), die bei Eintritt das BVG-Alter von 50 Jahren erreicht oder überschritten haben, gilt in allen Pensionierungsaltern die BVG-Alterskinderrente.

 

TK

Todesfallkapital

Zusätzlich zu den reglementarischen Hinterlassenenrenten kann bis längstens zum ordentlichen AHV-Alter ein einmalig auszahlbares Todesfallkapital versichert werden. Die Module sind nicht kombinierbar. Wird das Modul TK 2 gewählt, erfolgt die Auszahlung des angesammelten Altersguthabens nur, wenn gleichzeitig eine Ehe-, Lebenspartner oder Waisenrente zur Auszahlung gelangt. Bei Kapitaloption entfällt das Modul TK 2; das angesammelte Altersguthaben wird nur einmal ausbezahlt.             

           

  In Prozenten des versicherten Lohnes wählbar: 50, 100, 150 oder 200%.

  Das vorhandene Altersguthaben wird zusätzlich zu den Hinterlassenenrenten ausbezahlt.